Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters Bluebird-Balloons


1. Allgemeines

1.1 Vertragssprache ist, wenn nicht anderslautend schriftlich vereinbart, für in Deutschland, Österreich und der Schweiz ansässige Kunden Deutsch, für in allen anderen Ländern ansässige Kunden Englisch.
1.2 Für unsere Angebote, Kauf- und Mietverträge, Lieferungen und Leistungen, sowie alle sonstigen Rechtsgeschäfte gelten ausschließlich unsere im Folgenden aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sie gelten, soweit der Besteller und wir nicht gesonderte Vereinbarungen schriftlich treffen. Einkaufsbedingungen/Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers wird in diesem Zusammenhang ausdrücklich widersprochen. Mit seiner Bestellung bestätigt der Besteller die Kenntnisnahme unserer AGB und erkennt diese ausdrücklich und vollumfänglich als alleinige Grundlage der Geschäftsbeziehung an.
1.3 Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Kaufleute bzw. Unternehmer(n) im Sinne des § 14 BGB. Aufträge/Kaufangebote von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB lehnen wir ab. Wir behalten uns hierzu die Überprüfung der USt.-IdNr. des Bestellers vor. Eine Bestellung darf nur durch Unternehmer in Ausübung ihrer gewerblichen Tätigkeit oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit erfolgen und die bestellte Ware darf ausschließlich für dessen beruflichen Bereich eingesetzt werden.
1.4
Diese AGB gelten auch für alle weiteren Angebote, Aufträge und Verträge, ohne dass sie jeweils neu vereinbart werden müssen.

 

2. Angebote, drucktechnische Besonderheiten und Vertragsschluss

2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend, es sei denn, eine Bindung ist ausdrücklich im Angebot vorgesehen, und verpflichten nicht zur Auftragsannahme. Aufträge und Auftragserweiterungen sind nur in Schriftform gültig, mündliche Absprachen und Nebenabreden erlangen erst nach deren Fixierung in Schriftform ihre Gültigkeit. Ein Kaufvertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch unsere tatsächliche Lieferung/Leistung zustande. Eine Bestätigung des Eingangs Ihrer Bestellung ist keine Auftragsbestätigung. Im Falle des Vertragsschlusses durch Lieferung verzichtet der Kunde auf eine ausdrückliche Annahmeerklärung.
2.2 Beschreibungen von Produkten in unseren Angeboten, Auftragsbestätigungen, Katalogen, Prospekten und im Internet-Shop etc. sind nur annähernd maßgeblich. Abweichungen hinsichtlich Material, Farbe, Gewicht, Abmessung, technischer Gestaltung und ähnliche Merkmale bleiben vorbehalten, soweit der Liefergegenstand dadurch für den Besteller zumutbar bleibt. Im Übrigen verstehen sich alle Mengen-, Maßangaben und ähnlichen Merkmale mit den handelsüblichen Toleranzen.
2.3 Durch die Eigenschaften der jeweils verwendeten Materialien kann es beim Druck zu Farbabrieb (weiße Stellen), Tropfenbildung auf nicht für den Druck vorgesehenen Flächen oder auch – insbesondere bei einem Volldruck mit nur einer oder wenigen Farben – zu Streifenbildung kommen. Durch die Faltung des Objektes ist es zudem möglich, dass es durch miteinander verklebte Stellen zu Farbabrieb und/oder Farbübertragungen kommen könnte. Mit Abgabe seines Auftrages erkennt der Besteller diese Druckfehler als akzeptiert an.
2.4 An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Angebotsunterlagen, insbesondere Abbildungen behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte ausdrücklich vor. Der Besteller darf solche Unterlagen Dritten nicht zugänglich machen. Auf unser Verlangen sind sie an uns zurückzugeben. Dies gilt auch dann, wenn die Schöpfungshöhe eines Werkes im Sinne des Urhebergesetztes nicht erreicht wird.

 

3. Preise, Konditionen, Stornierungen, Skonto

3.1 Unsere Preise gelten jeweils nach aktueller Preisliste. Die Preise sind, wenn nicht anders vereinbart, Nettopreise; zuzüglich Mehrwertsteuer (MwSt.), Personal, Dienstleistungs-, An- und Abfahrts-, Einfuhr- Versandkosten, Bankspesen und sonstiger Kosten. Unsere Preise werden mit der Auftragsbestätigung anerkannt.
3.2 Wenn nicht anderslautend schriftlich vereinbart gilt grundsätzlich als Zahlungsart Vorauszahlung.
3.3 Alle Preisangaben in Angeboten, Prospekten, Internet-Shop oder in Auftragsbestätigungen sind nach den am Tag der Bestellung geltenden Preisen für Material, Arbeitslohn und Frachten errechnet. Ändern sich diese Kosten bis zur Ausführung des Auftrages, sind wir berechtigt, den vereinbarten Preis angemessen zu ändern. Der erhöhte Preis bleibt jedoch auf den am Markt durchsetzbaren Preis beschränkt. Diese Preisänderungsklausel findet auch dann Anwendung, wenn nachträglich auf Wunsch des Bestellers der ursprüngliche Liefertermin geändert wird.
3.4 Bei Sonderanfertigungen und individuellen Beschriftungen wird der Auftrag nur gegen eine Vorauszahlung von bis zu 75 % des Rechnungsbetrages angenommen und durchgeführt.
3.5 Unsere Rechnungs-/Vertragslegung gilt mit der schriftlich erklärten Akzeptanz des Bestellers (z. B. via E-Mail) oder mit Rechnungsausgleich (auch 1. Teilzahlung) als verbindlich angenommen. Nach erfolgter (Teil-)Zahlung/schriftlich erklärter Akzeptanz des Bestellers erfolgt unsere interne Auftragserteilung zur Erstellung des Auftragsinhaltes. Mit Fertigstellung des Auftragsinhaltes (falls vereinbart auch Teilfertigstellung) – in jedem Falle jedoch vor dem finalen Versand – hat die Besteller die 2. Teilzahlung zu leisten. Der Besteller verzichtet auf eine Rückvergütung der 1. Teilzahlung falls die Ausführung des Auftragsinhaltes nicht seinen Vorstellungen entspricht und diese Abweichung nicht auf eine, durch den Besteller nachzuweisenden, grobe Fahrlässigkeit von Seiten Bluebird-Balloons zurückzuführen ist. Die 1. Teilzahlung gilt in diesem Falle als Material-/Aufwands-entschädigung; das angefertigte Objekt wird nicht Eigentum des Bestellers und verbleibt mit allen Rechten im Besitz von Bluebird-Balloons. Für Fehler Dritter/Beauftragter in Verbindung mit der Erstellung des Auftragsinhaltes haftet Bluebird-Balloons nicht. Sollte sich ein Objekt nach Auftragsabschluss als technisch nicht (oder nicht sinnvoll) durchführbar herausstellen kann Bluebird-Balloons jederzeit vom Auftrag zurücktreten. Bereits vom Besteller getätigte Zahlungen werden sodann (zinsfrei) vollständig oder – falls vertraglich anderslautend vereinbart – teilweise zurückgezahlt. Weitergehende Regressansprüche durch den Besteller sind in diesem Falle (so Bluebird-Balloons nicht grobe Fahrlässigkeit vom Besteller nachgewiesen werden kann) ausgeschlossen.
3.6 Stornierungen sind binnen 7 Tagen nach Auftragserteilung möglich. In diesem Fall werden 50 % Stornogebühr fällig. Bei Sonderanfertigungen, Eillieferungen sowie Heliumbestellungen werden Stornierungen nicht akzeptiert. Sind wir genötigt Dritte für die Durchführung des Kundenauftrages einzubinden sind deren Kosten, welche uns ggf. auferlegt werden, nicht stornierungsfähig.
3.7 Für grafische Dienstleistungen, Datenbearbeitung und Änderungen während des Auftrages behalten wir uns vor, entstandenen Mehraufwand abzurechen.
3.8 Ein Skontoabzug ist nur zulässig, wenn er ausdrücklich vereinbart wurde.
3.9 Bluebird-Balloons ist jederzeit, auch nach Auftragsannahme berechtigt, die vereinbarte Leistung bzw. Lieferung zu verweigern, wenn der Besteller in Zahlungsverzug gerät oder wenn dem Anbieter Bluebird-Balloons Umstände über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Bestellers bekannt werden, wodurch deren Forderungen nicht mehr ausreichend gesichert erscheinen.

 

4. Verpackungen

Der Besteller verzichtet auf die Rückgabe von Verpackungen und wird diese ordnungsgemäß entsorgen.

 

5. Verwahrung

Für die vom Besteller überlassenen Vorlagen, Muster, Druckträger und andere, der Wiederverwendung dienenden Gegenstände, übernimmt Bluebird-Balloons keine Haftung.

 

6. Abwicklungs- und Lieferzeiten, Teillieferung, Zölle

6.1 Die jeweiligen Lieferzeiten unserer Produkte sind Annäherungswerte und für uns unverbindlich, es sei denn, Bluebird-Balloons hat etwas anderes ausdrücklich schriftlich bei der Auftragsannahme bestätigt. Die Einhaltung jeder Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragsverpflichtungen des Bestellers voraus. Die Lieferzeiten beginnt mit Absendung unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Eingang verwertbarer grafischer Vorlagen in den vereinbarten Dateiformaten, Freigabe der Beschriftung durch den Kunden und der Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, sonstigen Freigaben sowie vor Eingang der vereinbarten (An-)Zahlung.
6.2 Lieferfristen gelten vorbehaltlich rechtzeitiger Eigenbelieferung und der bei uns oder unserem Unterlieferanten auftretenden unvorhersehbaren Zwischenfälle, wie durch uns unverschuldeter Verzögerung durch Zollstandzeiten, in der Fertigstellung wesentlicher Lieferteile, verspäteter Anlieferung wesentlicher Rohstoffe, höherer Gewalt (als höhere Gewalt gelten insbesondere: Streik, Rohstoff- oder Warenmangel, Betriebsstörungen wie z.B. Wetter-/Witterung), behördlicher Maßnahmen, allgemeine Betriebsstörungen usw. (soweit diese Zwischenfälle die Fertigstellung oder Auslieferung des Liefergegenstandes beeinflussen). Wegen derartiger Ereignisse sind wir berechtigt, die Lieferung oder Leistung um entsprechende Dauer und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten.
6.3 Aus der Überschreitung vereinbarter Lieferzeiten, die wir zu vertreten haben, stehen dem Besteller folgende Ansprüche zu: 1. Der Rücktritt vom Vertrag ist nur im Fall unseres Verzuges und angemessener Nachfristsetzung mit ausdrücklicher Androhung der Ablehnung der Leistung nach Ablauf der Nachfrist möglich. 2. Im Falle unseres Verzuges kann Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % für jede vollendete Woche des Verzuges insgesamt höchstens 5 % des Rechnungswertes ohne Mehrwertsteuer und Transportversicherung der vom Verzug betroffenen Lieferung und Leistung verlangt werden. Darüber hinausgehende Entschädigungsansprüche aus Verzug sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit des Anbieters Bluebird-Balloons.
6.4 Teillieferungen, soweit dem Besteller zumutbar, sind gestattet und gelten als in sich abgeschlossene Geschäfte.
6.5 Bei Lieferungen in das außereuropäische Ausland fallen zusätzliche Zölle und Gebühren an. Diese sind vom Empfänger/Besteller zu tragen. Bluebird-Balloons hat keinen Einfluss auf diese Zölle/Gebühren und kann keine Angaben zu deren Höhe machen.

 

7. Gefahrenübergang, Liefer- und Annahmeverzug

7.1 Die Gefahr geht spätestens bei Verladung auf den Besteller über. Unterbleibt die Ablieferung aus vom Besteller zu vertretenden Gründen, geht die Gefahr mit Versandbereitschaft über. In diesen Fällen wird die versandbereite Ware für Rechnung und Gefahr des Bestellers auf Lager (ggf. Dritter) genommen. Die Fälligkeit der Rechnung wird dadurch nicht berührt. Anfallende Lagerkosten (Dritter) sind vom Besteller zu tragen.
7.2 Der Empfänger hat Transportschäden jeder Art unverzüglich bei uns anzuzeigen. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers abgeschlossen. Im Falle eines durch Transportversicherung abgedeckten Transportschadens haben wir das Wahlrecht, entweder die Versicherungssumme entgegenzunehmen und Ersatz zu liefern oder Zahlung des Kaufpreises von dem Besteller gegen Abtretung der Versicherungssumme zu verlangen.
7.3 Soweit unsere Mitarbeiter oder Beauftragte bei der Verladung oder beim Abladen mitwirken, handeln sie auf Gefahr des Bestellers als dessen Erfüllungsgehilfen.
7.4 Die Wahl der Versandart bleibt, falls keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, uns überlassen. Bluebird-Balloons wird üblicherweise eine Standardversandform wählen. Wünscht der Besteller eine von unserer Versandart abweichenden Versandart – z. B. Express- oder Terminsendung – hat er die Mehrkosten hierfür zu tragen. Jede Art von Lieferverzögerung oder Verlust der Lieferung durch beauftragte Dritte/Lieferfirmen, welche nicht auf grobe Fahrlässigkeit seitens Bluebird-Balloons zurückzuführen ist, kann nicht gegenüber Bluebird-Balloons aufgerechnet oder zum Gegenstand, wie auch immer gearteter, Ersatzansprüche werden. Bluebird-Balloons haftet nicht für Personen- oder Sachschäden, die durch Fahrzeuge oder Fahrer im Zusammenhang mit der Anlieferung verursacht werden.
7.5 Bei Abnahmeverzug des Bestellers steht uns nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist neben den gesetzlichen Bestimmungen das Recht zu, entweder die Durchführung des Auftrages oder Schadensersatz in Höhe von 50 % des Nettoauftragswertes zu verlangen, es sei denn, der Besteller kann nachweisen, dass nur ein wesentlich geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, oder vom Vertrag zurückzutreten. Die Geltendmachung eines höheren tatsächlichen Schadens bleibt vorbehalten, dies gilt insbesondere auch bei Spezial- bzw. Sonderanfertigungen.

 

8. Gewährleistung

8.1 Die von uns gelieferten Gegenstände sind, auch wenn Muster übersandt waren, unverzüglich auf Fehler zu untersuchen. Etwaige Transportschäden an von uns gelieferten Waren sind unmittelbar gegenüber dem Frachtführer geltend zu machen. Die Beweise hierfür sind (ggf. mit Hilfe eines Sachverständigen) zu sichern. Minder- oder Falschlieferungen sowie etwaige offensichtliche Mängel können nur binnen 10 Tagen nach Empfang schriftlich beanstandet werden Die Lieferung bzw. Leistung gilt als genehmigt, wenn offensichtliche, oder bei der Untersuchung festgestellte Mängel, Mengendifferenzen oder eine offensichtliche Falschlieferung nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von 10 Tagen nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort, in jedem Fall aber vor Verarbeitung/Verwendung, schriftlich bei uns gerügt werden.
8.2 Versteckte Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht innerhalb dieser Frist entdeckt werden können, hat der Besteller spätestens innerhalb einer Ausschlussfrist von 10 Tagen nach ihrer Entdeckung schriftlich bei uns zu rügen. Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb von 6 Monaten ab Empfang schriftlich geltend zu machen. Beanstandete Ware ist frei an uns zur Prüfung zurückzusenden. Ergibt die Prüfung Herstellungs- oder Materialfehler, so leisten wir nach unserem Ermessen Ersatz, Nachbesserung oder Gutschrift. Eine weitergehende Haftung, insbesondere auch für Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, ist ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.
8.3 Die Gewährleistungsansprüche verjähren mit Ablauf eines Jahres nach Gefahrenübergang, sofern sich nichts Abweichendes aus Vertrag oder Gesetz ergibt. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate. Sollte durch den Hersteller des Liefergegenstandes eine längere Gewährleistungsfrist oder eine Garantie eingeräumt werden, so treten wir unsere Rechte hieraus bereits mit dem Kauf an den Besteller ab.
8.4 Im Gewährleistungsfall leisten wir in Absprache mit dem Hersteller Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach unserer Wahl. Insoweit erforderliche Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, die dadurch entstehen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde, sind von uns nicht zwingend zu ersetzen. Schlagen Nachbesserung oder Ersatzlieferung hinsichtlich eines Mangels nachweislich zweimal fehl oder würde die Beseitigung des Mangels einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern und wird die Nachbesserung deshalb verweigert, so kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Hierüber hat er sich innerhalb einer Frist von 2 Wochen zu erklären.
8.5 Ergibt sich bei einer im Rahmen der Mängelrüge durchgeführten Prüfung der Ware, dass die Mängelrüge zu Unrecht erfolgt ist, sind wir berechtigt, eine verkehrsübliche Vergütung für die Prüfung der Ware sowie die Kosten für den Versand zu berechnen.
8.6 Wir haften nicht für Schäden, die auf unsachgemäßer Verwendung und Lagerung, unsachgemäßem Handling, fehlerhaftem Einbau oder natürlicher Abnutzung beruhen. Durch vom Besteller oder Dritten ohne unsere Zustimmung vorgenommene Instandsetzungsarbeiten oder sonstige Eingriffe wird jede Gewährleistung von uns ausgeschlossen.

 

9. Ersatzansprüche und Haftung

9.1 Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen, soweit nicht eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung einer Vertragspflicht vorliegt. Dies gilt insbesondere für Vertragsverletzungen durch einfache Erfüllungsgehilfen. Für die Beschaffenheit der von dritter Seite bezogenen Waren und für Beschaffenheitsangaben des Herstellers wird nur gehaftet, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.
9.2 Die Haftung ist in jedem Fall auf den Ersatz des im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schadens begrenzt.
9.3 Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Personenschäden.
9.4 Alle Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren mit Ablauf eines Jahres nach Kenntniserlangung, sofern nicht geltendes Recht eine längere Verjährungsfrist vorschreibt oder vorsätzliches Handeln gegeben ist.

 

10. Kosten für Aufbau- Wartungs- und Pflegearbeiten, Mietnutzung

10.1 Alle Arbeiten des Anbieters Bluebird-Balloons werden, sofern keine anderslautenden vertraglichen Regelungen getroffen wurden, zu den jeweils geltenden Sätzen abgerechnet. Erforderliche Zug oder Flugreisen (Economy oder vergleichbare Klasse) werden nach getätigtem Aufwand abgerechnet. Für Arbeits-/Anfahrtsstunden werden ab 45,- Euro (netto) pro Stunde berechnet. Vorbenannter Stundensatz erhöht sich bei Nachtarbeit (20:00 Uhr bis 06:00 Uhr) und Wochenenden/Feiertagen um 40 %. Tagessatz (maximal 8 Stunden inklusive An-/Abfahrt) mindestens 450,- Euro (netto). Für den Einsatzort Deutschland gilt, sofern vertraglich nicht anders vereinbart, eine Verpflegungspauschale in Höhe von 65,- Euro (netto) pro Tag und pro Person. Fahrtkosten werden, wenn nicht anders angegeben, mit 0,55 Euro (netto) pro gefahrenen Kilometer berechnet. Die Kosten für einen Anhänger betragen ab 50,- Euro (netto) für den ersten Tag; ab 25,- Euro (netto) für jeden weiteren Tag. Bei Anwesenheit von mehr als einem Tag am Eventort ist der Besteller verpflichtet dem Personal eine Unterkunft (Einzelzimmer) im mindestens mittleren Preissegment ortüblicher Hotels zur Verfügung zu stellen. Ebenfalls ist vom Besteller das Abstellen für alle vom Anbieter erforderlichen Fahrzeuge auf gesichertem Parkraum in unmittelbare Nähe der Hotelunterbringung zu ermöglichen.
10.2 Gemietete Gegenstände sind sorgsam zu behandeln und unmittelbar nach Ihrer Nutzung, so nicht anders vereinbart, an Bluebird-Balloons zurückzusenden; bzw., falls so vereinbart, Bluebird-Balloons zur Abholung ungehindert bereitzustellen. Beschädigungen die über das Maß der normalen Nutzung hinausgehen berechtigen Bluebird-Balloons zum Einbehalt entsprechend im Vorfeld gezahlter Kautionsgelder und/oder zur Nachforderung.

 

11. Auflassarbeiten, Genehmigungen und Stückprüfungen

11.1 Bei Auflassarbeiten (Ballone, Inflatables usw.) für den Besteller ab einer Höhe von mehr als 30 Meter (gemessen ab Boden bis Flugobjekt Oberseite) muss der Besteller eine separate Luftfahrt-Versicherung sowie eine Auflassgenehmigung der jeweilig zuständigen Aufsichtsbehörde vorlegen. Für die Erteilung der Auflassgenehmigung ist allein der Besteller verantwortlich. Aus versicherungsrechtlichen Gründen ist die Ausführung eines Auflassauftrages bei einer Höhe von mehr als 30 Meter ohne eine Zusatzversicherung und ohne Auflassgenehmigung nicht möglich.
11.2 Die Einholung und Erfüllung ggf. notwendiger Genehmigungen und Stückprüfungen von Produkten welche von Seiten Bluebird-Balloons empfangen werden obliegt dem Besteller. Zeitverzögerungen die durch das Genehmigungsverfahren ggf. entstehen haben auf den Kaufvertrag keine Auswirkung. Bestehende Kaufverträge werden durch Erlass oder Nichterlass beantragter Genehmigungen und Stückprüfungen nicht berührt.

 

12. Lieferung und Montagearbeiten

Die Lieferung erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Bestellers. Fehlen weitere Angaben des Bestellers, so liefern wir nach unserem Ermessen. Dies gilt auch für Garantiefälle und bei Montageaufträgen bei denen das Produkt vom Monteur angeliefert wird. Bluebird-Balloons führt Montagearbeiten nur auf produktbezogener Seite durch. Die Vorbereitung des Montageortes mit Aufhängepunkten/Verankerungen liegt in der Verantwortung und/oder erfolgt auf Gefahr und Genehmigungspflicht des Bestellers.

 

13. Dienstleistungen und Vermietung im Rahmen von Events

13.1 Die Outdoor-Dienstleistungen sind wind- und witterungsabhängig. Sollte aufgrund von Wind- oder Witterungseinflüssen die angebotene Dienstleistung zu einem vereinbarten Termin nicht (vollständig) durchgeführt werden können, so entfällt die Verpflichtung des Anbieters Bluebird-Balloons die Dienstleistung für diesen konkreten Termin durchzuführen. Die Entscheidung darüber, ob die Dienstleistung weiter durchgeführt werden kann oder nicht, obliegt allein der pflichtgemäßen Beurteilung durch Bluebird-Balloons und deren Mitarbeiter unter angemessener Berücksichtigung der Belange des Bestellers. Die vereinbarten Entgelte für zu leistende Arbeiten sind, mindestens jedoch für bereits geleistete Arbeiten bis zum Abbruch der Durchführung, in einem solchen Fall vom Besteller zu vergüten. Kosten Dritter, welche nicht zurückzuführen sind, sind vollumfänglich vom Besteller zu vergüten.
13.2 Sind von Seiten Bluebird-Balloons bereits die gesamten Vorbereitungen abgeschlossen worden, ist der gesamte für die Leistung vereinbarte Betrag zu entrichten. Dem Besteller bleibt es unbenommen dem Anbieter Bluebird-Balloons einen geringeren Aufwand, als den in Rechnung gestellten, nachzuweisen.
13.3 Ist vertraglich nichts anderes bestimmt, sorgt bei Auf- und Abbau von Gegenständen (gleich welcher Art) die Eigentum des Bestellers sind, der Besteller für alle notwendigen behördlichen Genehmigungs- und Versicherungsauflagen.

 

14. Helium-/Ballongas-Mehrwegbehälter, Abfüllarmaturen

14.1 Die von Bluebird-Balloons gelieferten Helium-/Ballongas-Mehrwegbehälter und Abfüllarmaturen werden, wenn nicht anderslautend schriftlich vereinbart, ausschließlich vermietet und nicht verkauft. Die zur Nutzung überlassenen Gegenstände bleiben in jedem Fall unser Eigentum. Je Helium-/Ballongas-Mehrwegbehälter wird, wenn nicht anderslautend schriftlich vereinbart, eine Kaution von 150,- Euro, je Flaschendruckminderer eine Kaution von 149,- Euro, vereinbart. Eine mögliche Wiederbeschaffung (bzw. Anrechnung der Kaution) tritt in Kraft, wenn der Besteller den gemieteten Gegenstand verliert, nicht fristgerecht zurücksendet oder ihn beschädigt. Als Wiederbeschaffungskosten werden 250,- Euro (netto) je Helium-/Ballongas-Mehrwegbehälter; bzw. 149,- Euro (netto) je Flaschendruckminderer vereinbart. Die Helium-/Ballongas-Mehrwegbehälter dürfen nur zur bestimmungsgemäßen Befüllung von Ballone/Inflatables benutzt werden. Gewährleistungsansprüche für Gas-/Test- oder Platzverluste sind ausgeschlossen. Dies gilt auch bei Eigentransport, Lagerung und Handhabung durch den Besteller.
14.2 Die Helium-/Ballongas-Mehrwegbehälter werden (wenn nicht anderslautend schriftlich vereinbart) von uns oder durch ein von uns beauftragtes Unternehmen transportiert. Die Rückgabe anderer als von uns gelieferter Helium-/Ballongas-Mehrwegbehälter befreit nicht von der Zahlungs- und Rückgabepflicht. Der mietfreie Leihzeitraum beträgt längstens 14 Tage (ab Ankunft der Helium-/Ballongaslieferung am vereinbarten Ort oder ab dem Tag der Selbstabholung). Sollte der Besteller diesen mietfreien Leihzeitraum überschreiten, akzeptiert er eine Mietzahlung von 0,75 Euro (netto) je Helium-/Ballongas-Mehrwegbehälter vom 15. bis 30. Tag. Maximale Mietzeit: 30 Tage. Jegliche (vorauszusehende) Überschreitung der vereinbarten Leihzeiträume ist frühestmöglich mit uns abzusprechen.
14.3 Eine Rückvergütung für nicht verbrauchtes Helium/Ballongas ist, auch bei Rückgabe vollständig unbenutzter Behälter, ausgeschlossen.
14.4 Die Vermietung von Helium-/Ballongas-Mehrwegbehälter auf Kommission ist in Ausnahmefällen (grundsätzlich jedoch nur nach Absprache) möglich.

 

15. Eigentumsvorbehalt

15.1 Bluebird-Balloons behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen Bluebird-Balloons und dem Besteller vor. Die Einstellung einzelner Forderungen in einem Kontokorrent, die laufende Rechnungslegung, sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berühren den Eigentumsvorbehalt nicht.
15.2 Gas- und Druckgeräte werden beim Einbau in ein Gebäude nicht dessen wesentlicher Bestandteil.
15.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Bluebird-Balloons zur sofortigen Rücknahme des Liefergegenstandes berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet, nachdem Bluebird-Balloons vom Vertrag zurückgetreten ist. Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsware gegen alle üblichen Risiken, insbesondere Feuer, Wasser und Diebstahl angemessen zu versichern, sie pfleglich zu behandeln und aufzubewahren. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Besteller auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen und uns schriftlich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten. In diesem Fall trägt der Besteller die Kosten für Schäden an der Vorbehaltsware; auch wenn diese durch Dritte verursacht werden.
15.4 Alle Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer (auch künftiger) Forderungen der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Besteller Eigentum des Anbieters Bluebird-Balloons. Der Besteller darf Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb und ausschließlich unter Weitergabe des Eigentumsvorbehalts weiterveräußern. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder alle Forderungen von uns in eine laufende Rechnung (Kontokorrent) aufgenommen werden und der Saldo gezogen ist. Bei Zahlung mit Wechsel gilt der Eigentumsvorbehalt bis zur vorbehaltslosen Einlösung des Wechsels. Der Besteller ist bei einer weiteren Veräußerung verpflichtet, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware auch seinerseits nur unter Eigentumsvorbehalt weiter zu veräußern, wenn die Ware vom Dritterwerber nicht sofort bezahlt wird. Andere Verfügungen, insbesondere die Verpfändung oder Sicherungsübereignung sind nicht gestattet. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers sind wir berechtigt vom Vertrag zurück zu treten und die Herausgabe der Ware zu verlangen. Der Besteller tritt bereits jetzt alle Forderungen, einschließlich Sicherheiten und Nebenrechten ab, die Ihm aus oder im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung gegen den Endabnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar gleichgültig, ob die von uns unter Vorbehalt gelieferte Ware ohne oder nach der Verarbeitung weiterverkauft wird. Es ist dem Besteller untersagt, mit seinem Abnehmer Vereinbahrungen zu treffen, welche unsere Rechte in irgendeiner Weise ausschließen oder beeinträchtigen können. Insbesondere darf er keine Abreden eingehen, welche die Vorausabtretung der Forderung an uns zunichte macht. Gegenforderungen berechtigen den Auftraggeber nur dann zur Aufrechnung, wenn sie unbestritten, durch uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Besteller nur wegen Ansprüchen aus demselben Rechtsverhältnis zu und auch nur, wenn dies unbestritten, durch uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Die Abtretung von Rechten des Bestellers bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.

 

16. Lizenzrechte, Copyright, Autorenrechte, sonstige Rechte

16.1 Alle gezeigten Marken, Logos, und Bildmarken sind Eigentum der jeweiligen Inhaber. Die Darstellung auf unseren Seiten dient ausschließlich der Präsentation und unterstellt nicht, dass die gezeigten Marken für Dritte frei verfügbar und/oder nutzbar sind.
16.2 Sollte ungewollt dem Copyright oder sonstiger Recht Dritter unterliegendes Material veröffentlicht worden oder eine Übertretung der geltenden Gesetze erfolgt sein, bitten wir die Rechteinhaber dies Bluebird-Balloons mitzuteilen. Bluebird-Balloons verpflichtet sich, bei Bekanntwerden einer solchen Rechtsverletzung das vom Urheberschutz betroffene Material umgehend aus seinen elektronischen Archiven zu löschen.
16.3 Sofern für die Herstellung des Leistungsgegenstandes erforderlich oder auf Abforderung durch Bluebird-Balloons stellt der Besteller dem Anbieter Bluebird-Balloons die im Einzelfall notwendigen Datensätze oder sonstigen Aufzeichnungen zur uneingeschränkten Verfügung. Beauftragt der Besteller Bluebird-Balloons mit der Erstellung/Drucklegung eines Logos (oder logoähnlich) so erklärt er rechtsverbindlich, dass er im Besitz der Rechte bzw. der entsprechenden Erlaubnis des Rechteinhabers des Logos ist. Der Besteller stellt Bluebird-Balloons von allen Ansprüchen Dritter in Bezug auf die von Ihm beauftragte Logoerstellung frei.
16.4 Der Besteller erklärt, sämtliche diesbezüglichen Rechte zu besitzen und leistet Gewähr dafür, dass sämtliche anfallenden Copyright- oder sonstige Gebühren an die zuständigen Stellen abgeführt werden und somit Bluebird-Balloons grundsätzlich in keiner Weise in Anspruch genommen wird. Der Besteller hält den Anbieter Bluebird-Balloons diesbezüglich in jeder Richtung schadlos und klaglos, insbesondere für jedwede Forderung Dritter einschließlich Forderungen von Seiten Copyright- und ähnlichen Organisationen sowie etwaigen Anwalts- und Gerichtskosten, die sich aus einer behaupteten oder tatsächlichen Verletzung derartiger Rechte ergeben. Diese Schadloshaltung bezieht sich auch auf eventuell aufgelaufene Arbeits-/Produktions- und sonstige Kosten des Anbieters Bluebird-Balloons.
16.5 Bluebird-Balloons ist nicht dazu verpflichtet, die vom Kunden übermittelten/zur Verfügung gestellten Bild-/Daten-/Textinhalte auf Ihre Richtigkeit oder mögliche Lizensbestimmungen hin zu überprüfen.
16.6 Sollte Bluebird-Balloons von Verstößen gegen geltende gesetzliche Bestimmungen erfahren, wird das Material gelöscht und die Ausführung des Auftrages verweigert.
16.7 Der Besteller erklärt sich mit der Aufbringung des Bluebird-Balloons-Logo an weitgehend unauffälliger Stelle seiner bei Bluebird-Balloons in Auftrag gegebenen Objekte einverstanden.
16.8 Der Besteller ist mit der Verwendung seines Firmenlogos durch Bluebird-Balloons auf der Bluebird-Balloons eigenen Website, z. B. unter der Rubrik „Referenzen“ oder anderer Werbemittel wie z. B. Flyer, einverstanden. Sollte der Besteller einer solchen Verwendung widersprechen wollen genüg zur Wahrung seiner Interessen ein formloser, schriftlicher Widerspruch an info@bluebirdballoons.com. Bluebird-Balloons wird sodann das entsprechende Firmenlogo zeitnah entfernen.

 

17. Aufrechnung

Eine Aufrechnung des Bestellers besteht nur wenn seine zur Aufrechnung gestellte Forderung rechtskräftig festgestellt wurde oder unbestritten ist.

 

18. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Als Erfüllungsort und Gerichtsstand für Streitigkeiten jeglicher Art wird, da der Besteller laut unseren AGB grundsätzlich Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, unser Betriebssitz vereinbart. Für alle, auch zukünftigen Vertragsabschlüsse zwischen dem Kunden und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Einheitliche UN-Kaufrecht und das Haager Abkommen über den Abschluss von Kaufverträgen schließen wir ausdrücklich aus.

Stand: September 2016

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